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   VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64   

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https://dejure.org/2021,34299
VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64 (https://dejure.org/2021,34299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.07.2021 - 19 CE 20.64 (https://dejure.org/2021,34299)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 19 CE 20.64 (https://dejure.org/2021,34299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Integrationskursverordnung § 18; Integrationskursverordnung § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Leistungsfähigkeit im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 IntV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen; Vorwegnahme der Hauptsache; Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rechtsportal.de

    Zulassung zur Durchführung von Elternintegrationskursen und Alphabetisierungskursen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64
    Einem derartigen Antrag ist mithin ausnahmsweise stattzugeben, wenn dieser aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich anzustellenden summarischen Prüfung bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Prüfung der Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben muss (BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1/99 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64
    Unabhängig von der Frage, ob es schon deshalb an einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache fehlt, weil der Antragsteller bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung lediglich eine vorläufige Rechtsposition, die vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlustes behaftet ist, erhält (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 3 CE 15.815 - juris Rn. 32), gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedenfalls dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.815

    Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr, Leistungsvergleich

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64
    Unabhängig von der Frage, ob es schon deshalb an einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache fehlt, weil der Antragsteller bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung lediglich eine vorläufige Rechtsposition, die vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlustes behaftet ist, erhält (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 3 CE 15.815 - juris Rn. 32), gilt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedenfalls dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 11.10.2019 - AN 6 K 19.00078

    Ablehnung der Folgezulassung zur Durchführung von Integrationskursen mangels

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64
    Das Verwaltungsgericht Ansbach hat insoweit in seinem Urteil vom 11. Oktober 2019 (AN 6 K 19.00078 - juris Rn. 28) ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 20.01.2009 - AN 19 E 07.02072

    Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Zulassung als Kursträger; Verbot der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2021 - 19 CE 20.64
    Es kann dahinstehen, ob das im hiesigen Verfahren auf eine vorläufige Zulassung als Kursträger für Integrationskurse beschränkte Begehren des Antragstellers zumindest faktisch auf eine mit dem Wesen einer einstweiligen Anordnung nicht vereinbare Vorwegnahme der Hauptsache hinauslaufen würde (so z.B. VG Ansbach, B.v. 10.12.2012 - AN 14 E 12.1972 - juris, B.v. 20.1.2009 - AN 19 E 07.02072 - juris; offengelassen von BayVGH, B.v. 16.3.2009 - 19 CE 09.383 - juris Rn. 3).
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